kirchnerKommentare deaktiviert für So löscht Du Deinen negativen Schufa Eintrag
Forder die kostenlose Selbstauskunft an – dies ist nach Art. 15 DSGVO einmal pro Jahr kostenlos möglich.
Überprüfe nun die einzelnen Einträge, die auf ihr zu finden sind.
Suche in Deinen Unterlagen nach einer Gegenbuchung oder den Vertrag – gibt es keinen, kann der Eindruck ohne Weiteres gelöscht werden.
Überprüfe die Daseinsberechtigung des Eintrags, also ob es sich im einen Bagatelleintrag, einen veralteten Eintrag oder einen falschen Eintrag handelt.
Sofern ungerechtfertigte Eintragungen gefunden wurden, und es dafür entsprechende Belege gibt, kann die Löschung beantragt werden.
Fertige ein Anschreiben an die SCHUFA an, in dem Deine Daten vermerkt sind, Du Screenshots und/oder Kopien beifügst, um Löschung bittest und eine Frist von drei Wochen setzt und eine Bestätigung der Löschung wünscht. Gegebenenfalls kannst Du auch mit einem Anwalt drohen.
Fertige Dir eine Kopie dieses Schreibens an.
Schicke dieses Schreiben am besten per Einschreiben-Rückschreiben an die SCHUFA.
Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten z.B. Erteilung von Einwilligungen, Widerruf bereits erteilter Einwilligungen klicken Sie auf nachfolgenden Button.
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