Tipps, wie Du Handwerkerausgaben von der Steuer absetzen kannst
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Rechnungen (für selbst genutzte Wohnobjekte) von Handwerkern immer sorgfältig aufbewahren.
Es muss sich um Verschönerung, Wiederherstellung oder Instandhaltung handeln.
Das dazugehörige Grundstück, Zweit- oder Ferienwohnung gelten auch.
Rechnungen können nur anteilig abgesetzt werden.
Die einzelnen Posten sollten auf der Rechnung gesplittet aufgelistet sein (z. B. Materialkosten seperat).
Den Handwerker vor Rechnungsstellung darauf hinweisen, dass sie für das Finanzamt relevant ist.
Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden, sondern nur z. B. per Überweisung, Kreditkartenzahlung oder ähnliches.
Auf der Rechnung müssen auch die Daten des Handwerksbetriebs stehen (Name, Anschrift, Steuernummer).
Das Finanzamt erstattet nach § 35 EStG 20 Prozent Arbeits-, Fahrt und Maschinenkosten inkl. MwSt.
Maximal können 1.200 Euro pro Kalenderjahr gespart werden.
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